AKM-Programmmeldung für Bands: Schritt für Schritt (Setlist, Frist, QR-Code)
AKM-Programmmeldung für Bands: Wer meldet, welche Frist gilt (15. November für Q3) und wie du im Serviceportal Schritt für Schritt vorgehst.
Symbolbild.
Kurzantwort: Wenn du als Bandleader live Musik spielst, meldest du dein Programm (die Setlist) quartalsweise im AKM Serviceportal. Die Frist endet jeweils am 15. des übernächsten Monats nach Quartalsende. Für Auftritte von Juli bis September ist das der 15. November, für Oktober bis Dezember der 15. Februar. Gemeldet werden alle live gespielten Werke, auch Fremdrepertoire und Zugaben.
Samstag, 23:40, der Gig war großartig, die Setlist klebt noch am Boden der Bühne. Zwei Monate später fragst du dich: Was haben wir eigentlich gespielt, und bis wann muss das zur AKM? Genau dafür ist dieser Beitrag da.
Wer muss die Programmmeldung machen?
Laut AKM müssen Bandleader, Ensembleleiter, Kapellmeister und Alleinunterhalter ein Programm einreichen, wenn sie live Musik aufführen, bei Konzerten, Bällen, Vereinsveranstaltungen oder in Lokalen. Bei deiner Band meldet also meist eine Person für alle. Sprecht intern ab, wer das übernimmt, sonst macht es keiner.
Eine andere Frage ist die Anmeldung der Veranstaltung selbst: Die macht der Veranstalter, nicht die Band. Wenn ihr selbst ein Konzert organisiert, seid ihr in dieser Rolle der Veranstalter. Wie die Abrechnung genau läuft, klärst du am besten direkt bei der AKM.
Welche Frist gilt?
Die Programmmeldung gilt pro Quartal:
| Auftritte im | Frist | |---|---| | 1. Quartal (Jänner bis März) | 15. Mai | | 2. Quartal (April bis Juni) | 15. August | | 3. Quartal (Juli bis September) | 15. November | | 4. Quartal (Oktober bis Dezember) | 15. Februar |
Die Fristen stammen von der AKM-Seite „Programm melden“ (Stand 07.10.2026). Prüfe sie vor der Meldung noch einmal auf akm.at, denn Regeln können sich ändern. Wichtig: Ist die Frist abgelaufen, lassen sich vergangene Quartale laut AKM-Leitfaden nicht mehr nachmelden.
Schritt für Schritt im AKM Serviceportal
- Zugang besorgen. Die Meldung läuft über das AKM Serviceportal. Zugangsdaten kannst du bei der AKM anfordern. Gib sie nicht an Dritte weiter.
- „Meine Programme“ öffnen. Dort startest du eine neue Meldung.
- Gruppe anlegen. Deine Band legst du einmal als Gruppe an und verwendest sie danach wieder.
- QR-Code scannen, wenn vorhanden. Stellt der Veranstalter einen QR-Code bereit, übernimmt das Portal die Veranstaltungsdaten automatisch. Gibt es keinen, trägst du die Daten selbst ein.
- Alle gespielten Stücke eintragen. Titel vollständig und korrekt, auch Cover und Zugaben.
- Absenden und Bestätigung aufheben.
Weicht das Programm von einem gedruckten Programm ab, informierst du die AKM laut ihrer Seite formlos schriftlich.
Die häufigsten Stolperfallen
- Zugaben vergessen. Auch sie zählen zum Programm.
- Setlist nur im Kopf. Wer drei Monate später aus dem Gedächtnis rekonstruiert, vergisst Titel oder schreibt sie falsch.
- Komponisten fehlen. Für eigene Songs solltest du Komponisten und Texter parat haben.
- Frist verpasst. Alles bis zum 15. des übernächsten Monats nach Quartalsende, sonst ist das Quartal weg.
Wie dir Stabando dabei helfen kann
Die Meldung selbst bleibt Handarbeit im Serviceportal, eine Direktanbindung an die AKM gibt es nicht. Was du dir sparen kannst, ist das Zusammensuchen: Im Musik-Modul von Stabando (Tarif Superstar) pflegst du Songs mit Komponisten und Textern und erstellst Setlists zu deinen Konzerten. Daraus exportierst du die AKM-Liste als CSV oder druckfertiges PDF, pro Setlist oder gesammelt für ein Quartal. Mehr dazu auf der Seite AKM-Export für Bands. Wer das Geschäftliche der Band an einem Ort führen will, findet auf der Seite Buchhaltung & Rechnungen den Rest des Schreibtisches.
Häufige Fragen
Muss ich als Coverband auch melden? Ja. Laut AKM sind alle live aufgeführten Werke einzutragen, auch Fremdrepertoire. Die Ausschüttung läuft über die Verwertungsgesellschaft an die jeweiligen Urheber. Was bei dir ankommt, hängt davon ab, ob du selbst Mitglied bist und eigene Werke gespielt hast.
Bis wann muss ich die Auftritte von Juli bis September melden? Bis zum 15. November.
Wo melde ich? Ausschließlich im AKM Serviceportal.
Kann ich eine vergessene Meldung nachholen? Nach Ablauf der Frist ist die Meldung vergangener Quartale laut AKM-Leitfaden nicht mehr möglich.
Und in Deutschland? Dort ist die GEMA zuständig, mit eigenen Regeln und Fristen. Details dazu findest du im Beitrag „Das kleine 1x1 der GEMA“.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben der AKM auf akm.at.
Schau dir an, was Stabando, das Büro deiner Band, für Bands macht. 30 Tage testen, keine Kreditkarte.
Für Bands ansehen