Bandeinnahmen und Steuer in Österreich — was wirklich für euch gilt.
Die ersten Gagen laufen rein, Merch verkauft sich, vielleicht eine kleine Förderung — und dann die Frage im Proberaum: Müssen wir das versteuern? Uns anmelden? Ab wann? Dazu kursiert viel Halbwissen. Hier steht das Wichtigste in verständlich, mit den drei Grenzen, die für Bands zählen — plus einer kostenlosen Einnahmen-Ausgaben-Vorlage samt Absetz-Checkliste.
Die drei Grenzen, die für eine Band zählen
Stand 2026
730 €
Gewinn / Jahr — Einkommensteuer
Bleibt der Musik-Gewinn darunter und habt ihr sonst Lohn-Einkommen, muss er meist nicht extra erklärt werden. Darüber gehört er in die Einkommensteuererklärung.
6.613,20 €
Gewinn / Jahr pro Person — SVS
Versicherungsgrenze für neue Selbständige. Darunter keine Sozialversicherungspflicht — nur die Unfallversicherung (155,40 €/Jahr). Darüber: SVS-Meldung.
Quelle: SVS55.000 €
Umsatz / Jahr — Umsatzsteuer
Bis dahin Kleinunternehmer: Rechnungen ohne Umsatzsteuer (10 % Toleranz bis 60.500 €). Darüber wird USt fällig.
Quelle: USP.gv.atHinweis: Der Gewinn zählt pro Kopf — bei einer Band teilt sich das Ergebnis auf die Mitglieder.
So versteuert eine Band
Die meisten DIY-Bands sind eine GesbR. Die Band selbst zahlt keine Steuer; der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) wird auf die Mitglieder aufgeteilt, und jede/r versteuert den eigenen Anteil. Ermittelt wird der Gewinn per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — dafür die Vorlage unten.
Kostenlose Einnahmen-Ausgaben-Vorlage für Bands (Excel) — inkl. Absetz-Checkliste
Einnahmen und Ausgaben erfassen, Gewinn und Anteil pro Mitglied rechnen sich automatisch. Mit Liste, was eine Band absetzen kann. Kein Login, kostenlos.
Vorlage herunterladen (.xlsx)Die Fragen, die im Proberaum aufkommen
„Müssen wir uns anmelden?"
Bei der SVS erst ab einem Gewinn über 6.613,20 € pro Person; für die Steuer zählt der 730-€-Punkt. Darunter reicht sauberes Erfassen.
„Ab wann zahlen wir was?"
Einkommensteuer nach dem Gewinn pro Kopf, Umsatzsteuer erst ab 55.000 € Umsatz. Laufend mitführen heißt: jederzeit sehen, wo ihr steht.
„Was können wir absetzen?"
Alles betrieblich Veranlasste mit Beleg — die Details stehen in der Checkliste in der Vorlage.
„Wie halten wir's fürs Jahresende zusammen?"
Jeden Beleg gleich erfassen, alles an einem Ort — dann ist die E-A-Rechnung am Jahresende nur noch ein Blick.
Was ihr absetzen könnt
Stand 2026 · betrieblich veranlasst, mit Beleg
- Instrumente & Equipment (bis 1.000 € sofort, darüber über die Nutzungsdauer)
- Reise (Kilometergeld 0,50 €/km oder Bahn/Flug) · Proberaum · Studio/Produktion
- Werbung & Promotion · Merch-Einkauf · AKM-Gebühren · Weiterbildung
- Heikel: Bühnenkleidung nur als echtes Bühnenoutfit, Handy/Internet nur zum betrieblichen Anteil.
Dann übernimmt Stabando
- Die E-A-Rechnung läuft laufend mit — kein Sortieren am Jahresende
- Belegscan — abfotografieren statt abheften
- AKM-Export und BMD/Lexware-Export auf Knopfdruck
- Alles pro Konzert nachvollziehbar
Mehr dazu: Modul Buchhaltung & Bandkasse · Ratgeber: Bandkasse führen · AKM-Export erklärt
Müssen Bands ihre Einnahmen in Österreich versteuern? +
Ab wann muss sich eine Band bei der SVS anmelden? +
Was kann eine Band von der Steuer absetzen? +
Wie versteuert eine Band als GesbR? +
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